Allgemeine Geschäftsbedingungen
DESIGNJOURNALISTEN
REDAKTIONSBÜRO FÜR INTERNATIONALE DESIGN- UND ARCHITEKTURTHEMEN
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1. ALLGEMEINES
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber und den einzelnen Mitgliedern des Netzwerks „Designjournalists“ (im folgenden Redaktionsbüro genannt) gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
Die Angebote von Journalisten des Redaktionsbüros sind freibleibend. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Redaktionsbüros als angenommen, sofern das Redaktionsbüro nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt. Ein Vertrag kommt nur mit den einzelnen Mitgliedern des Netzwerks „Designjournalists“ und dem Kunden zustande. Angebote und Kostenvoranschläge des Redaktionsbüros sind unverbindlich. Wenn nach Vertragsschluss abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird das Redaktionsbüro den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen.
3. LEISTUNGSUMFANG
Die Leistungen des Redaktionsbüros sind dann erbracht, wenn die vereinbarten Arbeiten erarbeitet und vom Auftraggeber unverzüglich freigegeben sind. Soweit nicht anders vereinbart, kann das Redaktionsbüro sich zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen, wobei es dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Das Redaktionsbüro hat fachlich ausgebildete und mit den nötigen Kenntnissen ausgestattete Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. Im Übrigen entscheidet es nach eigenem Ermessen, ob es Mitarbeiter einsetzt oder austauscht.
4. HONORAR UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Bei Auftragserteilung wird 1⁄3 des Gesamthonorars fällig. Zum Zeitpunkt der Ablieferung wird ein weiteres 1⁄3 des Gesamthonorars fällig, das letzte Drittel nach Beendigung des Auftrags. Das Redaktionsbüro ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Sofern nicht anders vereinbart, hat das Redaktionsbüro neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz von notwendigen Reise- und Kurierkosten. Einzelheiten der Zahlungsweise werden im Vertrag geregelt. Das Redaktionsbüro kann jedoch die Leistung auch von Zahlungen Zug um Zug oder einer Vorauszahlung abhängig machen. Individuelle Vereinbarungen haben immer Vorrang. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Vertrag. 3 Das Redaktionsbüro ist berechtigt, Zahlungen auf die älteste fällige Forderung zu verrechnen. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist ist die Redaktionsbüro berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Redaktionsbüros. Das Redaktionsbüro ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen des Angebotskonzeptes, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung, zuzumuten ist. Soweit sich die Prüfung der Änderungswünsche oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand des Redaktionsbüros oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere Erhöhung der Vergütung oder Verschiebung der Termine. Soweit nichts anderes vereinbart wird, führt das Redaktionsbüro in diesem Fall bis zur Vertragsanpassung die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch. Alle weiteren beauftragten Leistungen des Redaktionsbüros, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen des Redaktionsbüros. Alle dem Redaktionsbüro erwachsenen Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
5. SCHWEIGEPFLICHT, DATENSCHUTZ
Das Redaktionsbüro, seine Mitarbeiter und die hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich auf alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden. Das Redaktionsbüro ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrages die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte zu verarbeiten lassen. Nur der Auftraggeber selbst kann das Redaktionsbüro schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages. Die Weitergabe vertraulicher Daten an nicht mit der Durchführung des Auftrages beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Der Auftraggeber übernimmt es, alle von ihm zur Durchführung des Auftrages eingesetzten Personen schriftlich auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten.
6. URHEBERSCHUTZ UND NUTZUNGSRECHTE
Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum im Auftrag vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang. Jede weitere Nutzung ist vergütungspflichtig und rechtfertigt einen 100%-igen Verletzerzuschlag. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 50 % des vereinbarten Nutzungshonorars zu zahlen. Die einmaligen Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars an den Auftraggeber über. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit dem Redaktionsbüro darf der Kunde die Leistungen des Redaktionsbüros nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Ist kein Honorar 4 vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Honorartabelle des Deutschen Journalistenverbandes DJV. Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Änderungen von Leistungen des Redaktionsbüros durch den Auftraggeber sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Redaktionsbüros und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des jeweiligen Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen des Redaktionsbüros, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Redaktionsbüros erforderlich. Dies gilt auch für die Verwertung in weiteren dem Auftragnehmer zugehörigen zugehörigen Medien wie Online-Portale, Apps oder Ebooks. Dafür stehen dem Redaktionsbüro und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu (siehe Punkt 4).
7. KENNZEICHNUNG
Das Redaktionsbüro ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf das Redaktionsbüro und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
8. GENEHMIGUNG
Alle vorgeschlagenen bzw. nach einer im Einzelfall vereinbarten Frist durchzuführenden Leistungen des Redaktionsbüros sind vom Auftraggeber zu überprüfen und unverzüglich freizugeben. Bei nicht erfolgter Freigabe innerhalb von 7 Tagen gelten sie als vom Auftraggeber genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die urheber‑, presse‑, wettbewerbsund kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Redaktionsbüroleistungen überprüfen lassen. Das Redaktionsbüro veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers. Die damit verbundenen Kosten hat der Auftraggeber zu tragen.
9. TERMINE
Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse (höhere Gewalt) – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern des Redaktionsbüros – entbinden das Redaktionsbüro jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Ereignisse höherer Gewalt, welche die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung oder eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
10. TREUEPFLICHT
Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können. Insbesondere die direkte Ansprache von Kunden des Vertragspartners bedarf wechselseitig der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Partners des Kunden. 5
11. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ
Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen innerhalb von sieben Werktagen nach Leistung durch das Redaktionsbüro schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Nachbesserung der Leistung durch das Redaktionsbüro zu. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Redaktionsbüros beruhen. Dies gilt nicht für Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
12. KÜNDIGUNG
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftrag mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen, hat dem Redaktionsbüro jedoch die vollständige vereinbarte Vergütung zu zahlen, und zwar unabhängig von ersparten Aufwendungen und möglichen anderen Verdienstmöglichkeiten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unbenommen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
13. ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT/ AUFBEWAHRUNG VON UNTERLAGEN
Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat das Redaktionsbüro an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuwidrig ist, wenn die Zurückbehaltung dem Auftraggeber einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung beider Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen würde. Die Pflicht des Redaktionsbüros zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt drei Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
14. HAFTUNG
Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der urheber‑, presse‑, wettbewerbs- und kennzeichenrechtlichen Vorschriften bei den von der Redaktionsbüro vorgeschlagenen Kommunikationsmaßnahmen ist ausdrücklich der Kunde verantwortlich. Insbesondere wird der Auftraggeber eine von dem Redaktionsbüro vorgeschlagene PR-Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der PR-Maßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung des Redaktionsbüros für Ansprüche, die auf Grund der Maßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere haftet das Redaktionsbüro nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Auftraggebers oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Maßnahme das Redaktionsbüro selbst in Anspruch genommen wird, hält der Auftraggeber das Redaktionsbüro schad- und klaglos. Der Auftraggeber hat dem Redaktionsbüro somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, und zwar auch die Kosten der 6 Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung. Entsteht dem Redaktionsbüro daraus Schaden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, Schadenersatz zu leisten. Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen das Redaktionsbüro verjähren in 2 Jahren nach Abnahme.
15. ANZUWENDENDES RECHT
Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem Redaktionsbüro dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden. Für alle Ansprüche aus diesem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche gekennzeichnet sein. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz des Redaktionsbüros, sofern der Auftrag von einem Vollkaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts erteilt wurde. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Redaktionsbüro und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
16. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort ist Hamburg. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen den einzelnen Mitgliedern des Redaktionsbüros und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der einzelnen Mitgliedern des Redaktionsbüros örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart. Das einzelne Mitglied des Redaktionsbüros ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.